Honorar

Wir sind der Meinung, dass Honorare für die Leistungen des Steuerberaters und des Rechtsanwaltes sowohl für den Mandanten wie auch für den Berater fair sein sollten. Deshalb orientieren wir uns bei der Bemessung der Honorare einerseits an den Mehrwert der Leistung des Beraters für den Mandanten und auf der anderen Seite an dem Aufwand des Steuerberaters bzw. Rechtsanwaltes. Zudem meinen wir, dass zu einem fairen Umgang mit dem Mandanten gehört, dass er vor Leistungserbringung über das jeweilige Honorar informiert ist. Da das Leistungsspektrum des Steuerberaters und des Rechtsanwaltes umfangreich ist und zumeist spezielle Umstände des Mandanten berücksichtigt, halten wir allgemeine Pauschalsätze für unangemessen. Deshalb dürfen wir Sie bitten, bei uns unverbindlich nach dem Honorar zu fragen. Wir werden Ihnen nach einer Aufwandsanalyse gerne Honorarvorschläge unterbreiten.