Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei steuerlichen und rechtlichen Problem- und Fragestellungen – im privaten und unternehmerischen Bereich. Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende, Unternehmen und Steuerberater finden in uns den richtigen Ansprechpartner, vorwiegend im materiellen und verfahrensrechtlichen Steuerrecht.
»Träume haben den Zweck,
uns zu Taten zu motivieren,
damit die Träume Realität werden.«
Was wir für Sie tun können
Wir verstehen uns als Dienstleister vordergründig auf dem Gebiet des Steuerrechts und helfen Ihnen in den meisten steuerrechtlich relevanten Fragen und Problemstellungen. Gerne erstellen wir für Sie die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und beraten Sie zu steuerlichen Fragen.
In vielen Bereichen profitieren Sie von unseren Kompetenzen. Sowohl in der Betreuung und Vertretung bei Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen, bei der Prüfung durch Sozialversicherungsträger und Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wie auch bei der Erstellung betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Expertisen finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner. Unsere Kompetenzen reichen allerdings noch weiter: Wir vertreten unsere Klienten in Steuerverwaltungsverfahren gegenüber Finanzämtern und Gemeinden, bei Streitverfahren vor dem Finanzgericht und vor dem Bundesfinanzhof sowie in Steuerstrafverfahren.
Vertragsgestaltung
Mit unserer juristischen Expertise können wir Ihnen auch bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung behilflich sein, beispielsweise bei der Erstellung vonGesellschaftsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Arbeitsverträgen, Kaufverträgen, Mietverträgen, AGB.
Unternehmensbewertung
Sie möchten wissen, was Ihr Unternehmen oder Ihre Anteile an ihrem Unternehmen wert sind. Wir können Ihnen anbieten, den Wert Ihres Unternehmens oder Ihrer Geschäftsanteile am Unternehmen mittels des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu ermitteln
Forderungsinkasso
Unter einem Forderungsinkasso wird im Allgemeinen der Einzug überfälliger Forderungen durch ein beauftragtes Inkassounternehmen verstanden. Wir werden auf Wunsch für Sie anstelle eines solchen Inkassounternehmens tätig, beginnend mit dem anwaltlichen Aufforderungsschreiben. Bei Erfolglosigkeit des anwaltlichen Mahnschreibens können wir für Sie schließlich auch einen gerichtlichen Mahnbescheid bzw. einen Vollstreckungsbescheid beantragen oder alternativ das Klageverfahren auf Feststellung betreiben, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen oder die Forderungen in Insolvenzverfahren anmelden.
Steuererklärung für Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmer Lohn oder Gehalt erhalten, kann sich die Erstellung einer Einkommensteuererklärung für Sie rentieren. Gegebenenfalls sind Sie aber auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Wir erstellen gerne für Sie die Einkommensteuererklärung und übermitteln diese elektronisch an das Finanzamt. Dabei profitieren Sie davon, dass sich die Abgabefrist verlängert und wir vorab prüfen können, welche Daten, die Dritte an das Finanzamt übermitteln, dem Finanzamt bereits vorliegen.
Steuererklärung für Rentner
Sie sind Rentner, beziehen Rente und fragen sich, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Wir helfen Ihnen, ermitteln für Sie, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, und erstellen für Sie die Einkommensteuererklärung.
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Zuverlässig, kompetent, zukunftsgerichtet und anspruchsvoll – so charakterisieren wir uns selbst. Wir brennen für unseren Job – und daraus ziehen unsere Klienten den Nutzen.
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Kanzlei
Wir sind eine auf viele Rechtsbereiche spezialisierte Steuer- und Anwaltskanzlei mit Sitz in Torgau. Teamwork wird bei uns großgeschrieben. Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr über die einzelnen Mitarbeiter und unsere Arbeitsfelder.
Unser TeamBlog
Nach § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EStG) bleiben Sachbezüge außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen, mithin Sachbezüge von bis zu 50 Euro bleiben steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei. Zu solchen Sachbezügen gehören auch Gutscheine und Gutscheinkarten wie beispielsweise Einkaufsgutschein- …
"Lohnoptimierung: 50-Euro-Gutscheinkarte monatlich" weiterlesen
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