Lohnoptimierung: Geschenke zu besonderen Anlässen

22.Jan.2023

Steuerfrei sind Aufmerksamkeiten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Als solche werden Sachzuwendungen von bis zu 60 Euro verstanden. Ein besonderes persönliches Ereignis beispielsweise der Geburtstag, die Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Betriebsjubiläen. Es muss sich um ein besonderes persönliches Ereignis des Arbeitnehmers handeln. Weihnachten oder Ostern ist nicht ein solches Ereignis, weil dieses Ereignis alle anderen an diesem Tag auch haben. Der Arbeitgeber kann also zu einem solchen Ereignis ein Geschenk in Form einer Gutscheinkarte tätigen. Allerdings sollte der Arbeitgeber die Ereignistage im Jahr nicht übertreiben. Üblicherweise werden von der Finanzverwaltung maximal 3 im Jahr (z.B. Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit) anerkannt.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber zum Geburtstag eine Gutscheinkarte von 60 Euro, ebenso zum 10jährigen Betriebsjubiläum und zur Geburt seiner Tochter.